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4 Sa 336/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2021-07-20, 4 Sa 336/21
4 Sa 336/21Arbeitsgericht20.07.2021
Bei der Auslegung eines Sozialplans ist der tatsächliche Regelungswille der Betriebsparteien nur zu berücksichtigen, wenn er in dem Sozialplan seinen Niederschlag gefunden hat.
Entscheidungsdatum: 2021-07-20
Aktenzeichen: 4 Sa 336/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0720.4SA336.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Bei der Auslegung eines Sozialplans ist der tatsächliche Regelungswille der Betriebsparteien nur zu berücksichtigen, wenn er in dem Sozialplan seinen Niederschlag gefunden hat.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.01.2021, Az. 18 Ca 7179/20 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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