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11 Sa 144/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2021-12-17, 11 Sa 144/20
11 Sa 144/20Arbeitsgericht17.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-17
Aktenzeichen: 11 Sa 144/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:1217.11SA144.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: §§ 1 Abs. 2 KSchG, 102 BetrVG
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.01.2020 – 6 Ca 2162/19 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 28.03.20219 aufgelöst worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 53 % und der Beklagten zu 47 % auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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