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4 Sa 548/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-05-03, 4 Sa 548/21
4 Sa 548/21Arbeitsgericht03.05.2022
Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen. Inhaltsangabe: Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen quantitativer Minderleistung im Einzelfall; Kein Anspruch auf Entfernung von (einschlägigen) Abmahnungen
Entscheidungsdatum: 2022-05-03
Aktenzeichen: 4 Sa 548/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0503.4SA548.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, §§ 242, 1004 Abs. 1 S. 1 BGB
Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen.
Inhaltsangabe:
Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen quantitativer Minderleistung im Einzelfall; Kein Anspruch auf Entfernung von (einschlägigen) Abmahnungen
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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