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9 Ta 18/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-05-06, 9 Ta 18/22
9 Ta 18/22Arbeitsgericht06.05.2022
Zur Arbeitnehmereigenschaft eines „freiberuflich“ angestellten Praxisvertreters, der selbst die Steuern und Sozialbeiträge abführen sollte (hier bejaht).
Entscheidungsdatum: 2022-05-06
Aktenzeichen: 9 Ta 18/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0506.9TA18.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Zur Arbeitnehmereigenschaft eines „freiberuflich“ angestellten Praxisvertreters, der selbst die Steuern und Sozialbeiträge abführen sollte (hier bejaht).
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 03.12.2021 – 19 Ca 3335/21 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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