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9 Ta 37/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-06-08, 9 Ta 37/22
9 Ta 37/22Arbeitsgericht08.06.2022
Zur Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für die Klage der Geschäftsführerin einer Limited nach chinesischem Recht (hier verneint).
Entscheidungsdatum: 2022-06-08
Aktenzeichen: 9 Ta 37/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0608.9TA37.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Zur Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für die Klage der Geschäftsführerin einer Limited nach chinesischem Recht (hier verneint).
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 03.02.2022 – 10 Ca 2239/21 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
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