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9 Ta 68/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-07-14, 9 Ta 68/22
9 Ta 68/22Arbeitsgericht14.07.2022
Für die Klage eines Arbeitnehmers gegen seine Vertragsarbeitgeberin sind die Gerichte für Arbeitssachen auch dann zuständig, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Matrixstruktur eines Unternehmensverbunds zum Geschäftsführer von zwei anderen dem Unternehmensverbund angehörenden Gesellschaften bestellt wurde.
Entscheidungsdatum: 2022-07-14
Aktenzeichen: 9 Ta 68/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0714.9TA68.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 17a GVG, § 5 ArbGG
Für die Klage eines Arbeitnehmers gegen seine Vertragsarbeitgeberin sind die Gerichte für Arbeitssachen auch dann zuständig, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Matrixstruktur eines Unternehmensverbunds zum Geschäftsführer von zwei anderen dem Unternehmensverbund angehörenden Gesellschaften bestellt wurde.
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen feststellenden Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 10.05.2022 – 5 Ca 6936/21 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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