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8 Sa 462/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-08-25, 8 Sa 462/22
8 Sa 462/22Arbeitsgericht25.08.2022
Einzelfallentscheidung zu einer auf Grund einer respektlosen Äußerung des Arbeitnehmers gegenüber seinem Vorgesetzten ausgesprochenen außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung sowie zur fehlenden Begründetheit eines Auflösungsantrags
Entscheidungsdatum: 2022-08-25
Aktenzeichen: 8 Sa 462/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0825.8SA462.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, Art. 5 Abs. 1 GG, § 241 Abs. 2 BGB, § 9 Abs. 1 KSchG
Einzelfallentscheidung zu einer auf Grund einer respektlosen Äußerung des Arbeitnehmers gegenüber seinem Vorgesetzten ausgesprochenen außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung sowie zur fehlenden Begründetheit eines Auflösungsantrags
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.11.2021 – 13 Ca 5832/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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