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3 Ta 140/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-01-03, 3 Ta 140/22
3 Ta 140/22Arbeitsgericht03.01.2023
Streitwertbeschwerde (kein Vergleichsmehrwert für nicht konkret streitige Überstunden, die lediglich als "Druckmittel" für Vergleichsverhandlungen angeführt werden
Entscheidungsdatum: 2023-01-03
Aktenzeichen: 3 Ta 140/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0103.3TA140.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Streitwertbeschwerde (kein Vergleichsmehrwert für nicht konkret streitige Überstunden, die lediglich als "Druckmittel" für Vergleichsverhandlungen angeführt werden
Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 13.09.2022 – 19 Ca 3536/22 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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