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11 Sa 830/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-01-11, 11 Sa 830/21
11 Sa 830/21Arbeitsgericht11.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-11
Aktenzeichen: 11 Sa 830/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0111.11SA830.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 KSchG
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.11.2021 – 1 Ca 874/21 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil vom 19.04.2021 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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