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6 Sa 222/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-01-12, 6 Sa 222/22
6 Sa 222/22Arbeitsgericht12.01.2023
Einzelfall zur Eingruppierung eines Krankenpflegers in der Psychiatrie
Entscheidungsdatum: 2023-01-12
Aktenzeichen: 6 Sa 222/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0112.6SA222.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Einzelfall zur Eingruppierung eines Krankenpflegers in der Psychiatrie
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.02.2022 - 9 Ca 1561/21 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an ihn 1.275,39 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 157,98 EUR seit dem 17.02.2020, 17.03.2020, 17.04.2020, 17.05.2020, 17.06.2020, 17.07.2020, 17.08.2020 und 17.09.2020.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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