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9 TaBV 33/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-01-20, 9 TaBV 33/22
9 TaBV 33/22Arbeitsgericht20.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-20
Aktenzeichen: 9 TaBV 33/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0120.9TABV33.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.06.2022 – 11 BV 16/22 – wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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