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4 SaGa 16/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-01-24, 4 SaGa 16/22
4 SaGa 16/22Arbeitsgericht24.01.2023
Die Weigerung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen, kann an sich geeignet sein, den Ausspruch einer außerordentlichen Eigenkündigung des Arbeitnehmers zu rechtfertigen.
Entscheidungsdatum: 2023-01-24
Aktenzeichen: 4 SaGa 16/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0124.4SAGA16.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 626 BGB
Die Weigerung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen, kann an sich geeignet sein, den Ausspruch einer außerordentlichen Eigenkündigung des Arbeitnehmers zu rechtfertigen.
Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.10.2022 – 16 Ga 60/22 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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