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4 Ta 179/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-03-20, 4 Ta 179/22
4 Ta 179/22Arbeitsgericht20.03.2023
Wenn bis zum Abschluss des Verfahrens keine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt wurde, kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden
Entscheidungsdatum: 2023-03-20
Aktenzeichen: 4 Ta 179/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0320.4TA179.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 114 ff. ZPO
Wenn bis zum Abschluss des Verfahrens keine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt wurde, kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 27.12.2022 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.12.2022 -4 Ga 33/22 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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