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4 Sa 17/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-06-13, 4 Sa 17/23
4 Sa 17/23Arbeitsgericht13.06.2023
Eine fristlose, betriebsbedingte Kündigung ist auch dann unverhältnismäßig, wenn der Arbeitgeber seine geschäftlichen Beziehungen ins Ausland (hier. Russland) aufgrund einer politischen Entscheidung aktuell nicht mehr aufrechterhalten darf.
Entscheidungsdatum: 2023-06-13
Aktenzeichen: 4 Sa 17/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0613.4SA17.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 1 KSchG; § 626 BGB
Eine fristlose, betriebsbedingte Kündigung ist auch dann unverhältnismäßig, wenn der Arbeitgeber seine geschäftlichen Beziehungen ins Ausland (hier. Russland) aufgrund einer politischen Entscheidung aktuell nicht mehr aufrechterhalten darf.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.12.2022 – 14 Ca 2711/22 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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