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6 Sa 156/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-10-12, 6 Sa 156/23
6 Sa 156/23Arbeitsgericht12.10.2023
Während der pandemiebedingt bestehenden Maskenpflicht ist das Angebot eines Hotelfachmanns, die Tätigkeit eines Hotelfachmanns auszuüben ohne dabei eine Maske zu tragen, kein Angebot der vertraglich geschuldeten Arbeit. Für den Zeitraum der Nichtbeschäftigung kommt ein Entgeltanspruch aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges daher nicht in Betracht.
Entscheidungsdatum: 2023-10-12
Aktenzeichen: 6 Sa 156/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:1012.6SA156.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 615 BGB
Während der pandemiebedingt bestehenden Maskenpflicht ist das Angebot eines Hotelfachmanns, die Tätigkeit eines Hotelfachmanns auszuüben ohne dabei eine Maske zu tragen, kein Angebot der vertraglich geschuldeten Arbeit. Für den Zeitraum der Nichtbeschäftigung kommt ein Entgeltanspruch aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges daher nicht in Betracht.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.01.2023 – 13 Ca 1332/22 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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