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9 Ta 134/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-11-08, 9 Ta 134/23
9 Ta 134/23Arbeitsgericht08.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-08
Aktenzeichen: 9 Ta 134/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:1108.9TA134.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen verneinenden Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22.08.2023 – 4 Ca 2830/23 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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