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6 Sa 160/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-11-30, 6 Sa 160/23
6 Sa 160/23Arbeitsgericht30.11.2023
Die Wiederholung einer Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht kommt nur dann in Betracht, wenn das Berufungsgericht zur Überzeugung gelangt, dass ein Fehler bei der Durchführung der Beweisaufnahme oder bei der Beweiswürdigung selbst erkennbar ist.
Entscheidungsdatum: 2023-11-30
Aktenzeichen: 6 Sa 160/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:1130.6SA160.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 1 KSchG; § 4 KSchG; § 7 KSchG; § 529 ZPO
Die Wiederholung einer Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht kommt nur dann in Betracht, wenn das Berufungsgericht zur Überzeugung gelangt, dass ein Fehler bei der Durchführung der Beweisaufnahme oder bei der Beweiswürdigung selbst erkennbar ist.
Das - die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.01.2023 - 4 Ca 4230/22 - zurückweisende - Versäumnisurteil vom 07.09.2023 bleibt aufrechterhalten.
Der Kläger hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Die Revision wird nicht zugelassen.
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