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11 Sa 332/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-02-14, 11 Sa 332/23
11 Sa 332/23Arbeitsgericht14.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-14
Aktenzeichen: 11 Sa 332/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0214.11SA332.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: § 307 Abs. 1 BGB
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.05.2023 – 1 Ca 285/23 – abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 7.750,00 € brutto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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