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8 Sa 561/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-05-23, 8 Sa 561/23
8 Sa 561/23Arbeitsgericht23.05.2024
Einzelfallentscheidung zu der Frage, ob die Arbeitgeberin bei der Neuzuweisung von Kunden bzw. Opportunities an den Kläger ihre Pflichten verletzt hat und dem Kläger Differenzlohnansprüche aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes schuldet
Entscheidungsdatum: 2024-05-23
Aktenzeichen: 8 Sa 561/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0523.8SA561.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 280 BGB, § 282 Satz 1 BGB, § 106 Satz 1 GewO
Einzelfallentscheidung zu der Frage, ob die Arbeitgeberin bei der Neuzuweisung von Kunden bzw. Opportunities an den Kläger ihre Pflichten verletzt hat und dem Kläger Differenzlohnansprüche aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes schuldet
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.09.2023 – 1 Ca 1698/23 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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