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9 Ta 145/24•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-11-13, 9 Ta 145/24
9 Ta 145/24Arbeitsgericht13.11.2024
Einzelfallentscheidung zur Arbeitnehmereigenschaft eines Senior Partners einer internationalen Unternehmensberatung (hier bejaht)
Entscheidungsdatum: 2024-11-13
Aktenzeichen: 9 Ta 145/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:1113.9TA145.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Einzelfallentscheidung zur Arbeitnehmereigenschaft eines Senior Partners einer internationalen Unternehmensberatung (hier bejaht)
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bejahenden Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.08.2024 – 18 Ca 2902/24 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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