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9 Ta 157/24•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-11-29, 9 Ta 157/24
9 Ta 157/24Arbeitsgericht29.11.2024
Einzelfallentscheidung zur Arbeitnehmereigenschaft eines Fremdgeschäftsführers (hier verneint).
Entscheidungsdatum: 2024-11-29
Aktenzeichen: 9 Ta 157/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:1129.9TA157.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Einzelfallentscheidung zur Arbeitnehmereigenschaft eines Fremdgeschäftsführers (hier verneint).
I. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25.09.2024– 3 Ca 1222/24 – abgeändert.
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist unzulässig.
Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Bonn verwiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
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