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3 SLa 356/24•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-12-12, 3 SLa 356/24
3 SLa 356/24Arbeitsgericht12.12.2024
Die Fälligkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen und der Beginn des Fristenlaufs setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über den noch bestehenden Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat.
Entscheidungsdatum: 2024-12-12
Aktenzeichen: 3 SLa 356/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:1212.3SLA356.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 7 Abs. 4 BUrlG; § 307 Abs. 2 BGB; § 307 Abs. 1 BGB; § 309 Nr. 13 BGB; § 309 Nr. 7 BGB
Die Fälligkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen und der Beginn des Fristenlaufs setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über den noch bestehenden Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat.
1.) Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 13.06.2024 – 3 Ca 424/24 – wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3.) Die Revision wird nicht zugelassen.
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