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8 SLa 418/24•Landesarbeitsgericht Köln, 2025-02-04, 8 SLa 418/24
8 SLa 418/24Arbeitsgericht04.02.2025
Ersetzt eine in einer Betriebsvereinbarung geregelte Ausgleichzahlung einen zuvor geleisteten Prämienlohn handelt es sich bei dieser um Arbeitsentgelt für erbrachte Arbeitsleistung, das im Falle einer Streikteilnahme anteilig entfällt.
Entscheidungsdatum: 2025-02-04
Aktenzeichen: 8 SLa 418/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0204.8SLA418.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 611 a BGB
Ersetzt eine in einer Betriebsvereinbarung geregelte Ausgleichzahlung einen zuvor geleisteten Prämienlohn handelt es sich bei dieser um Arbeitsentgelt für erbrachte Arbeitsleistung, das im Falle einer Streikteilnahme anteilig entfällt.
Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.05.2024 – 12 Ca 6893/23 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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