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8 SLa 310/24•Landesarbeitsgericht Köln, 2025-03-20, 8 SLa 310/24
8 SLa 310/24Arbeitsgericht20.03.2025
1. Die tatsächliche Durchführung einer innerbetrieblichen Maßnahme begründet die Vermutung, dass diese nicht unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist. Auch die Schließung eines funktionierenden Betriebs ist im Grundsatz von der Unternehmerfreiheit; Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG, geschützt. 2. Der Einwand der Unwirksamkeit einzelner Regelungen eines Sozialplans ist nicht geeignet die Fehlerhaftigkeit der Massenentlassungsanzeige zu begründen. Betriebsstillegung; Massenentlassung
Entscheidungsdatum: 2025-03-20
Aktenzeichen: 8 SLa 310/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0320.8SLA310.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 KSchG
Die tatsächliche Durchführung einer innerbetrieblichen Maßnahme begründet die Vermutung, dass diese nicht unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist. Auch die Schließung eines funktionierenden Betriebs ist im Grundsatz von der Unternehmerfreiheit; Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG, geschützt.
Der Einwand der Unwirksamkeit einzelner Regelungen eines Sozialplans ist nicht geeignet die Fehlerhaftigkeit der Massenentlassungsanzeige zu begründen.
Betriebsstillegung; Massenentlassung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.05.2024 – Az.: 19 Ca 862/24 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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