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5 Ta 58/25•Landesarbeitsgericht Köln, 2025-06-16, 5 Ta 58/25
5 Ta 58/25Arbeitsgericht16.06.2025
Der Vertrag zwischen einem Schiedsrichterassistenten und der DFB S GmbH über den Einsatz des Schiedsrichterassistenten in der 3. Profiliga begründet ein Arbeitsverhältnis.
Entscheidungsdatum: 2025-06-16
Aktenzeichen: 5 Ta 58/25
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0616.5TA58.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 611a Abs. 1 BGB, § 17a GVG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG
Der Vertrag zwischen einem Schiedsrichterassistenten und der DFB S GmbH über den Einsatz des Schiedsrichterassistenten in der 3. Profiliga begründet ein Arbeitsverhältnis.
I. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.02.2025 – 4 Ca 2061/24 - abgeändert: Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 20.820 Euro festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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