Landgericht Aachen, 1988-05-25, 4 O 728/85

4 O 728/85Kantonsgericht25.05.1988

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 4 O 728/85 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-05-25

Aktenzeichen: 4 O 728/85

ECLI: ECLI:DE:LGAC:1988:0525.4O728.85.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.468,08 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.12.1984 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen; die Kosten der Streithilfe fallen der Streitgehilfin der Beklagten selbst zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.300,00 DM und die Streitgehilfin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet

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