Landgericht Aachen, 1989-03-29, 4 O 157/88

4 O 157/88Kantonsgericht29.03.1989

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 4 O 157/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-03-29

Aktenzeichen: 4 O 157/88

ECLI: ECLI:DE:LGAC:1989:0329.4O157.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites hat die Klägerin zutragen.

Das Urteil ist für die Beklagte hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.