4 O 157/88•Landgericht Aachen, 1989-03-29, 4 O 157/88
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 4 O 157/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-03-29
Aktenzeichen: 4 O 157/88
ECLI: ECLI:DE:LGAC:1989:0329.4O157.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites hat die Klägerin zutragen.
Das Urteil ist für die Beklagte hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet
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