7 S 647/88•Landgericht Aachen, 1989-04-26, 7 S 647/88
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 7 S 647/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-04-26
Aktenzeichen: 7 S 647/88
ECLI: ECLI:DE:LGAC:1989:0426.7S647.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. November 1988 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 15 C 82/88 - wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung des Klägers wird unter Zurückweisung dieses Rechtsmittels im übrigen das genannte Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger folgende Zahlungen zu leisten:
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1.780,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17, November 1987,
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4 % Zinsen aus 600,-- DM für die Zeit vom 17. November 1987 bis zum 22. Juni 1988,
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168,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 08. März 1988,
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1.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 08. März 1988.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat 1/4, die Beklagte hat 3/4 der Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs.1 ZPO abgesehen.
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