2 O 97/89•Landgericht Aachen, 1989-06-29, 2 O 97/89
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 2 O 97/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-06-29
Aktenzeichen: 2 O 97/89
ECLI: ECLI:DE:LGAC:1989:0629.2O97.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000,-- DM zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 71 % und die Beklagten zu 29 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11.700,-- DM und für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.250,-- DM.
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