2 S 683/89•Landgericht Aachen, 1990-02-22, 2 S 683/89
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 2 S 683/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-02-22
Aktenzeichen: 2 S 683/89
ECLI: ECLI:DE:LGAC:1990:0222.2S683.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 2.800,-- vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer inländischen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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