Landgericht Aachen, 1990-02-22, 2 S 683/89

2 S 683/89Kantonsgericht22.02.1990

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 2 S 683/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-02-22

Aktenzeichen: 2 S 683/89

ECLI: ECLI:DE:LGAC:1990:0222.2S683.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 2.800,-- vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer inländischen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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