Landgericht Aachen, 1991-01-03, 3 T 323/90

3 T 323/90Kantonsgericht03.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 3 T 323/90 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1991-01-03

Aktenzeichen: 3 T 323/90

ECLI: ECLI:DE:LGAC:1991:0103.3T323.90.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Löschungsantrag der Beteiligten nicht aus den im angefochtenen Beschluß ausgeführten Gründen zurückzuweisen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.