7 S 209/92•Landgericht Aachen, 1992-06-24, 7 S 209/92
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 7 S 209/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-06-24
Aktenzeichen: 7 S 209/92
ECLI: ECLI:DE:LGAC:1992:0624.7S209.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. März 1992 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 10 C 13/92 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die im 1. Obergeschoss des Hauses ................... belegene Wohnung, bestehend aus 3 Zimmern, 1 Kammer, 1 Küche, 1 Korridor sowie Bad und Toilette zu räumen und an den Kläger herauszugeben.
Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 30. September 1992 gewährt.
Die Kosten des Rechtsstreites beider Instanzen tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.