Landgericht Aachen, 1995-07-10, 11 O 158/95

11 O 158/95Kantonsgericht10.07.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 11 O 158/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-07-10

Aktenzeichen: 11 O 158/95

ECLI: ECLI:DE:LGAC:1995:0710.11O158.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000,00 DM nebst 4% Zinsen seit dem 16. Januar 1995 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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