4 O 37/97•Landgericht Aachen, 1997-07-02, 4 O 37/97
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 4 O 37/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-07-02
Aktenzeichen: 4 O 37/97
ECLI: ECLI:DE:LGAC:1997:0702.4O37.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.833,08 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16.10.1996 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits werden der Beklaagten 14 % und der Klägerin 86 % auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin jedoch nur gegen eine Sicherheitsleistung von 2.500,00 DM, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.700,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.