Landgericht Aachen, 1998-10-14, 4 O 25/09

4 O 25/09Kantonsgericht14.10.1998

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 4 O 25/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-10-14

Aktenzeichen: 4 O 25/09

ECLI: ECLI:DE:LGAC:1998:1014.4O25.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann eine Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.300,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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