11 O 402/98•Landgericht Aachen, 1999-05-25, 11 O 402/98
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 11 O 402/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-05-25
Aktenzeichen: 11 O 402/98
ECLI: ECLI:DE:LGAC:1999:0525.11O402.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 18.1.1999 wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, daß sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach dem heutigen Urteil richtet.
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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