11 O 394/97•Landgericht Aachen, 1999-07-26, 11 O 394/97
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 11 O 394/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-07-26
Aktenzeichen: 11 O 394/97
ECLI: ECLI:DE:LGAC:1999:0726.11O394.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.08.1997 bis zum 17.11.1997 und 11,3 % Zinsen seit dem 18.11.1997 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin zu 98 % und der Beklagte zu 2 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.