11 O 131/00•Landgericht Aachen, 2000-12-20, 11 O 131/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 11 O 131/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-20
Aktenzeichen: 11 O 131/00
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2000:1220.11O131.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.