5 S 360/00•Landgericht Aachen, 2001-02-23, 5 S 360/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 5 S 360/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-23
Aktenzeichen: 5 S 360/00
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2001:0223.5S360.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin und der Widerbeklagten zu 1) und zu 2) gegen das am 19.10.2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 10 C 313/00 - wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Widerbeklagten als Gesamtschuldner zu 9 %, die Klägerin allein zu weiteren 91 %.
Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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