Landgericht Aachen, 2002-03-05, 1 O 507/00

1 O 507/00Kantonsgericht05.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 1 O 507/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-05

Aktenzeichen: 1 O 507/00

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2002:0305.1O507.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner EUR 1.148,60 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2000 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 75 % und die Beklagten 25 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar und für den Beklagten ohne Sicherheitsleistung, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des vom Beklagten beizutreibenden leistet.

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