5 S 46/02•Landgericht Aachen, 2002-07-19, 5 S 46/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 5 S 46/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-19
Aktenzeichen: 5 S 46/02
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2002:0719.5S46.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09.01.2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 5 C 536/01 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu ge-fasst:
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von einer Restforderung der Firma ..............., ....................................., ..... ..................., in Höhe von 678,98 EUR aus der Mietwagenrechnung Nr. 70955650 vom 09.04.2001 freizustellen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz werden der Beklagten zu 80 % und der Klägerin zu 20 % auferlegt.
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