Landgericht Aachen, 2002-08-29, 6 S 5/02

6 S 5/02Kantonsgericht29.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 6 S 5/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-29

Aktenzeichen: 6 S 5/02

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2002:0829.6S5.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten gegen das am 05. Dezember 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Heinsberg - 14 C 218/01 - wird das angefochtene Urteil teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 25,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes seit dem 12. März 2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

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