3 T 267/02•Landgericht Aachen, 2002-09-02, 3 T 267/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 3 T 267/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-09-02
Aktenzeichen: 3 T 267/02
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2002:0902.3T267.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: § 290 InsO
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beteiligten zu 3) zurückgewiesen.
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