Landgericht Aachen, 2002-10-30, 4 O 69/01

4 O 69/01Kantonsgericht30.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 4 O 69/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-30

Aktenzeichen: 4 O 69/01

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2002:1030.4O69.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 235,79 Euro (461,16 DM) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 07.03.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 95,5 % und die Bekalgten als Gesamtschuldner zu 4,5 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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