Landgericht Aachen, 2002-11-22, 65 Qs 143/02

65 Qs 143/02Kantonsgericht22.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 65 Qs 143/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-11-22

Aktenzeichen: 65 Qs 143/02

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2002:1122.65QS143.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Erinnerungsführerin vom 29. Oktober 2002, wird der Beschluss des Amtsgerichts Monschau vom 28. Oktober 2002 aufgehoben und der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, den Vollstreckungsauftrag nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückzuweisen.

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