65 Qs 143/02•Landgericht Aachen, 2002-11-22, 65 Qs 143/02
Landgericht Aachen, 2002-11-22, 65 Qs 143/02
65 Qs 143/02Kantonsgericht22.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 65 Qs 143/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-11-22
Aktenzeichen: 65 Qs 143/02
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2002:1122.65QS143.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Erinnerungsführerin vom 29. Oktober 2002, wird der Beschluss des Amtsgerichts Monschau vom 28. Oktober 2002 aufgehoben und der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, den Vollstreckungsauftrag nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückzuweisen.
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