33 Vollz 592/02•Landgericht Aachen, 2002-12-23, 33 Vollz 592/02
Landgericht Aachen, 2002-12-23, 33 Vollz 592/02
33 Vollz 592/02Kantonsgericht23.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 33 Vollz 592/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-23
Aktenzeichen: 33 Vollz 592/02
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2002:1223.33VOLLZ592.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Normen: StVollzG § 70
Tenor
Der Bescheid des Antragsgegners vom 18.6.2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides des Präsidenten des Justizvollzugsamtes Rheinland vom 15.7.2002, durch den dem Antragsteller die Beschaffung einer Spielekonsole der Marke Sony-Playstation abgelehnt worden ist, wird aufgehoben.
Der Antragsgegner wird angewiesen, den Antragsteller unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.
Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Antragstellers werden der Staatskasse auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf bis zu 300,00 EUR festgesetzt.
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