Landgericht Aachen, 2003-02-19, 4 O 350/02

4 O 350/02Kantonsgericht19.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 4 O 350/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-19

Aktenzeichen: 4 O 350/02

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2003:0219.4O350.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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