73 Ns 48/03•Landgericht Aachen, 2003-09-08, 73 Ns 48/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 73 Ns 48/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-08
Aktenzeichen: 73 Ns 48/03
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2003:0908.73NS48.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3.kleine Strafkammer
Tenor
Auf die Berufung des Angeklagten wird das angefochtene Urteil
dahin abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Gesamtgeldstrafe von 50
Tagessätzen zu je 50,-- Euro verurteilt wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten
insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die
Staatskasse.
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