Landgericht Aachen, 2003-09-08, 73 Ns 48/03

73 Ns 48/03Kantonsgericht08.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 73 Ns 48/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-08

Aktenzeichen: 73 Ns 48/03

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2003:0908.73NS48.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3.kleine Strafkammer

Tenor

Auf die Berufung des Angeklagten wird das angefochtene Urteil

dahin abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Gesamtgeldstrafe von 50

Tagessätzen zu je 50,-- Euro verurteilt wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten

insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die

Staatskasse.

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