4 O 377/02•Landgericht Aachen, 2003-09-11, 4 O 377/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 4 O 377/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-11
Aktenzeichen: 4 O 377/02
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2003:0911.4O377.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 25.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 9.6.1998 seit dem 11.10.2002 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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