Landgericht Aachen, 2003-09-11, 4 O 377/02

4 O 377/02Kantonsgericht11.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Aachen — 4 O 377/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-11

Aktenzeichen: 4 O 377/02

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2003:0911.4O377.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 25.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 9.6.1998 seit dem 11.10.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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