6 S 69/03•Landgericht Aachen, 2003-10-16, 6 S 69/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Aachen — 6 S 69/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-16
Aktenzeichen: 6 S 69/03
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2003:1016.6S69.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 249 Abs. 2, S. 2 BGH
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 11.04.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen 5 C 199/02 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 933,10 EUR nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 05.11.2002 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die ge-gen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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